Allemand
Polonais
| Taille approximative de la traduction: | pages: 8 |
| Posté le: | 14-04-2008 @07:32 (GMT) |
| Date limite: | 15-04-2008 @21:00 (GMT) |
| Quoting deadline: | 15-04-2008 @07:32 (GMT) ( délai expiré ) |
| Initié par: |
+48224096040 ul. Powstańców Warszawy 20 m 4 05-500 Piaseczno - Warszawa |
| Type de travail: | Traduction |
| Domaines d'expertise (générale): | Légal • Autres |
| Description du travail de traduction: | Umowa sprzedaży samochodu, Około 8 stron, tłumaczenie potrzebne na jutro do 12:00 godziny |
| Fragment de texte: |
1. Finanzierung Der Kaufpreis wird finanziert durch ein Darlehen der Volkswagen Bank GmbH, Braunschweig, gemäß gesondertem Darlehensvertrag. 2. Barzahlung bei Auftragserteilung bei Bereitstellung bei Bereitstellung/vorbehaltlich Abrechnung aus Agenturauftrag (Nachfolgendes ausfüllen bzw. unzutreffendes streichen) Verbindl./unverbindl. Lieferfrist/Liefertermin Zahl, Umfang und Art von Mängeln und Unfallschäden lt. Vorbesitzer (s. Anlage) ja, (s. Anlage) nein Dem Verkäufer sind auf andere Weise Mängel und Unfallschäden bekannt ja, (s. Anlage) nein Ort, Datum: Unterschrift des Bestellers: Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (DE) Die nachstehende Einwilligungserklärung erfolgt freiwillig und kann ganz oder teilweise gestrichen und jederzeit widerrufen werden. Ich bin damit einverstanden, dass meine vorstehend im Rahmen des Gebrauchtwagenkaufes angegebenen personenbezogenen Daten (auch meine E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer) zu Zwecken der Kundenbetreuung, -befragung und persönlich auf mich zugeschnittenen Kundeninformation von dem von mir beauftragten Partner und der AUDI AG (Marke Audi) erhoben, verarbeitet, übermittelt und genutzt werden dürfen. Gleiches gilt - unter Einbeziehung des von mir beauftragten Partners - für fahrzeugbezogene Finanz- und Versicherungsdienstleistungsangebote der Audi Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH. Einzelheiten zum Datenschutz beim beauftragten Partner oder der AUDI AG (Marke Audi) entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt zur Datenerhebung, -verarbeitung, -übermittlung und -nutzung. 0000193648 ©Audi AG, Ingolstadt, EVA-Vers. 4.4.0.4 230/1009.90.00 11/2004 Abweichend von Abschnitt VI der Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen sind Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Siltec Sp z o.o. E. Orzeszkowej 5 02374 Warszawa . Seite 2 der Gebrauchtwagen-Fahrzeugbestellung vom 11.04.2008 mit Siltec Sp z o.o. ; Gesamt 3 Seiten Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen und Anhängern (Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe. e. V. (ZDK)) Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Stand 04/2003) I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen bis zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. 2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. II. Zahlung 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. 2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. III. Lieferung und Lieferverzug 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muß er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wä |
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